Hi,
ich möchte mich, wie aus der Überschrift hervorgeht hauptsächlich an die Rettungsdienstler mit berufsqualifizierender Ausbildung richten. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst hat ein sehr brisantes Gutachten zum Thema ärztliche Massnahmen durchgeführt. Das Gutachten in einem Teil zu rezitieren finde ich kritisch, da es insgesamt verstanden werden muss. Ich wollte aber diejenigen, die es vllt. noch nicht mitbekommen haben, mal dezidiert darauf hinweisen, da ja häufig die Meinung vorherrscht, dass es "ungefährlicher" ist, eine ärztliche Massnahme zu unterlassen, oder das man auch einfacherer Massnahmen wie einen peripheren Venenzugang nur nach Notarztnachforderung durchzuführen hat. Wie viel kompilizierter die Sachlage ist, stellt diese Gutachten sehr gut dar, wenn gleich es sich nur mit der S-Ketamin Applikation in Rheinland-Pfalz auseinander setzt.
Eine Pflichtlektüre für jeden aktiven Rettungsdienstler:
http://www.dbrd.de/content/cms/front_con…at=73&idart=348
Viele Grüsse!
Squid (der vom SEG Einsatz immernoch gestresst ist und selbst beim Sport von nem Feueralarm gestört wurde)